- Wechselschluß
Wechselschluß, Wechselvorvertrag, der Vertrag zwischen Geber und Nehmer des Wechsels über die Bedingungen, unter denen der Wechsel gegeben, d.h. ausgestellt, akzeptiert, indossiert werden soll.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.